Neuhuuse ökologisch vernetze
Regionale Natur schützen.
Nach dem aktuellen kommunalen Richtplan (31.08.2021) soll eine ca. 4’095 m2 grosse Fläche in Neuhausen am Rheinfall, von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Wohnzone II geändert werden. Anstelle einer Bebauung dieser Fläche strebt diese Volksmotion eine ökologische Aufwertung durch eine Umzonung in die Freihaltezone an.
Neuhuuser Wälder ökologisch vernetze
Die Volksmotion
Der Motionstext: Der Gemeinderat wird beauftragt, dem Einwohnerrat eine Volksmotion über die Umzonung des GEB 2396 an der Chlaffentalstrasse in eine Freihaltezone vorzulegen.
Das Grundstück GB 2396 befindet sich zwischen den Waldgebieten «Birch» und «Hohraa». In dieser besonderen Lage lassen sich strukturreiche und wertvolle Lebensräume für die regionale Pflanzenund Tierwelt in Neuhausen schaffen. Die Gemeinde möchte die 4’095m grosse Fläche nun aber bebauen.
Vernetzung schafft Widerstandsfähigkeit.
In Zeiten des Verlusts an Biodiversität ist die Schaffung von widerstandsfähigen Lebensräumen von grosser Bedeutung. Die Parzelle GB 2396 ist zwischen den zwei Wälder „Birchhölzli“ und „Hohraa“ gelegen. Mit der Bebauung der Fläche würde die Gemeinde Neuhausen eine ausreichende ökologische Vernetzung in der Zukunft verunmöglichen.
Das Naturschutzinventar
Vernetzungsmöglichkeiten
Mit einer Aufwertung von der Parzelle GB 2396 liesse sich eine wichtige ökologische Vernetzung der Wälder „Birchhölzli“ und „Hohraa“ realisieren.
Der Wald „Hohraa“ ist zudem Lebensraum der potentiell gefährdeten Art „Mittelspecht“. Link zum Naturschutzobjekt:
Naturschutzobjekte vernetzen.
Durch das Aufwerten von GB 2396 liesse sich ein grosser Handlungsspielraum in einer artenreichen Umgebung eröffnen. Durch die spezielle Lage der Parzelle zwischen den Waldgebieten „Birchhölzli“ und „Hohraa“ lassen sich mehrere Naturschutzobjekte miteinander verbinden.


Das Naturschutzinventar
Vernetzungsmöglichkeiten
Mit dem Aufwerten der Parzelle GB 2396 liessen sich mehrere Objekte des Naturschutzinventars miteinander verbinden.
Vernetzung mit dem Wald "Hohraa"
Mit der Aufwertung von GB 2396 liesse sich eine Vernetzung mit dem Wald „Hohraa“ realisieren. Dieses Waldgebiet ist im Naturschutzinventar als Lebensraum des Mittelspechtes ausgewiesen. [2.13] Eichenwald Hohraa
Die Vogelart „Mittelspecht“ wird in der Schweiz als potenziell gefährdete Art gelistet.
Wie dem kommunalen Richtplan auf Seite 36 zu entnehmen ist, soll durch „das Aufwerten von Naturräumen eine Vernetzung zwischen Hohraa, Birchhölzli und dem Neuhuuserwald geschaffen und im Zonenplan als überlagernde Schutzzone ausgewiesen [werden]“. Wie diese Massnahme jedoch ohne den Erhalt von GB2396 realisiert werden soll, bleibt fragwürdig.
Waldrandgestaltung beim "Birchhölzli"
Die Parzelle GB2396 befindet sich direkt am Wald „Birchhölzli“. Ein Erhalt von GB 2396 ermöglicht einen reich strukturierten Waldrand, der zahlreichen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum bietet.
Weitere Infos zur Wichtigkeit von Waldränder:
Bericht der Eidg. Forschungsanstalt WSL
Artenvielfalt vor der Haustür
Direkt angrenzend zum Grundstück GB 2396 befinden sich Wohnsiedlungen. Das Siedlungsgebiet im Chlaffental kann ergänzend zum Erhalt von GB 2396 eine aktive Rolle in einer ökologische Aufwertung von Neuhausen spielen.
Vernetzung Herbstäcker zum Neuhuuser Wald
Zwischen „Birchhölzli“ und dem „Neuhuuser Wald“ befinden sich gleich drei Naturschutzobjekte. Mit ihnen lassen sich die drei Wälder „Hohraa“, „Birchhölzli“ und der grossen „Neuhuuser Wald“ verbinden.
Links zu den Naturschutzobjekten: [2.12] Hecke Birchstrasse, [5.07] Biotop Herbstäcker, [2.09] Feldgehölz Herbstäcker
Schulprojekt "Magerwise Chlaffetaal"
Für eine nachhaltige Entwicklung.
Der kommunale Richtplan dient der Gemeindebehörde als strategische Arbeitsgrundlage, steuert die langfristige Raumentwicklung der Gemeinde und übernimmt die Aufgabe eines Führungs- und Koordinationsinstruments des Gemeinderats. Richtplankarte und -text bilden die Grundlagen für weitere Planungsmassnahmen des Gemeinderates.
Der kommunale Richtplan
Das Vorhaben der Gemeinde
Der kommunale Richtplan bildet die Basis für die Nutzungsplanung. Diese besteht aus der Bauordnung und dem Zonenplan. Für die Totalrevision der Nutzungsplanung
Der Richtplan beinhaltet wesentliche strategische Lenkungsabsichten des Gemeinderates, zeigt aber nicht immer fertige Lösungen auf. Er legt oftmals nur fest, wo und mit welchen Zielen eine Veränderung anschliessend in einem separaten Verfahren angegangen werden soll.
Ausschnitte

Die Fläche GB 2396 wird im neuen kommunalen Richtplan unter dem Punkt «Neuentwickeln» genannt:
2.3 Siedlungsentwicklung nach innen
2.3.2 Gebiete mit Erneuerungs- und Entwicklungspotenzial
„Grundstück Chlaffentalstrasse (GB Nr. 2396); Vororientierung“

Freiräume wie Parks, Freiflächen und Flächen für den ökologischen Ausgleich wird eine grosse Bedeutung im Rahmen der Innenentwicklung zugesprochen.
2.6 Aufwerten von siedlungsbezogenen Freiröumen/Platzgestaltung
2.6.1 Freiräume
„Mit der Innenentwicklung kommt den siedlungsbezogenen Freiräume (Parks, Plätze, Spielfläche, Freiflächen, Sportanlagen, Flächen für den ökologischen Ausgleich) eine grosse Bedeutung zu.“
Kommentar
GB 2396 als Förderfläche (Ökologie, Bildung), hätte die Chance einen wichtigen Input im nächsten Schritt eines raumplanerischen Vorhabens, für die Entwicklung von Neuhausen – von einer verträumten ehemaligen Industriegemeinde in eine moderne, bürgernahe und nachhaltige Agglomerationsgemeinde –, zu setzen.

Auf Seite 31 wird verdeutlicht, dass die Gestaltung der langfristigen Siedlungsränder zu einem ‚harmonischen Übergang‘ angestrebt wird.
2.7 Gestaltung Siedlungsrand und Siedlungsbegrenzung
„Die Ausdehnung des Siedlungsgebiets ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und der Topografie eingeschränkt. Ein Grossteil der Siedlungsbegrenzung erfolgt zudem durch die Waldfeststellung mit den statischen Waldgrenzen. Es zeichnen sich somit die langfristigen Siedlungsränder ab. Diese Übergänge von der bebauten in die offene Landschaft sind bedeutende und sensible Räume für das Erscheinungsbild einer Siedlung. Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Gebäude und Anlagen besteht die Chance, die Gestaltung des langfristigen Siedlungsrandes bewusst vorzunehmen.“
Kommentar
Insbesondere in diesem Belangen lässt sich mit der Aufwertung von GB 2396 eine «Gestaltung des langfristigen Siedlungsrandes bewusst vornehmen». Zudem liesse sich damit eine gute Abgrenzung von Wohnzone zur Gewerbezone stellen.

Auf Seite 34 des kommunalen Richtplans ist zu entnehmen, dass das Fördern der ökologischen Vernetzung im Kulturland durch entsprechende Zonenzuweisung und Vernetzungsprojekte als Planungsgrundsätze gilt.
3. Natur- und Landschaft
3.1 Allgemeines (Planungsziele/Planungsgrundsätze)
„Fördern der ökologischen Vernetzung im Kulturland durch entsprechende Zonenzuweisung und Vernetzungsprojekte.“
Kommentar
Zur Sicherstellung der klaren Abgrenzung von Siedlung und Landschaft, ebenso aus städteplanerischen Sicht – keine Wohnzone direkt neben einer Arbeitszone zu planen – würde sich der Erhalt/Aufwertung von GB2396 äusserst gut anbieten.
Zudem eröffne sich mit der Aufwertung der Fläche GB2396 ein grosser Handlungsraum für Neuhausen: Die schon bestehenden Objekte im Naturschutzinventar liessen sich gut miteinander vernetzen. Für neue Vernetzungsmassnahmen unerlässlich, befände sich auch eine Aufwertung im Landwirtschaftsbereich (Chlaffental) in einer greifbareren Zukunft.

2.) Auf Seite 36 des kommunalen Richtplans ist zu entnehmen, dass eine Vernetzung zwischen dem Waldstück „Hohraa“, „Birchhölzli“ und dem „Neuhuuserwald“ geschaffen und im Zonenplan als überlagernde Schutzzone ausgewiesen wird.
3.3 Vernetzen von Lebensräumen
3.3.1 Ökologische Vernetzung
„Im Langriet wird durch das Aufwerten von Naturräumen eine Vernetzung zwischen Hohraa, Birchhölzli und dem Neuhuuserwald geschaffen und im Zonenplan als überlagernde Schutzzone ausgewiesen.“
Kommentar
Es ist nicht nachzuvollziehen, wie eine Vernetzung zwischen diesen Objekten umgesetzt werden soll. Eine Aufwertung von GB2396 wäre eine vielversprechende Massnahme für diese Planungsziele.